Der Verein
Liste der aktuellen Beitragssätze
Bezeichnung | Beitrag |
Einzel Erwachsener | 150,00 € |
Einzel Erwachsener in Ausbildung | 90,00 € |
Einzel Jugendlicher 15-18 Jahre | 70,00 € |
Einzel Kind bis 14 Jahre | 60,00 € |
Senioren | 75,00 € |
Passiv | 25,00 € |
Familie 1. Erwachsener | 150,00 € |
Familie ab 2. Erwachsener (Ehepartner/Partner) | 90,00 € |
Familie Erwachsener in Ausbildung | 50,00 € |
Familie Jugendlicher 15-18 Jahre | 40,00 € |
Familie 1. Kind | 30,00 € |
Familie 2. Kind | 25,00 € |
Familie ab 3. Kind | 0,00 € |
Ehrenmitglied | 0,00 € |
Gästemarken (Verkauf über den 1. Vorstand) | 5,00 € |
Zweitmitgliedschaft | 75,00 € |
Trainingsbeitrag Kinder und Jugendliche -monatlich- | 38,00 € |
Trainingsbeitrag Erwachsene nach Gruppengrösse und Trainer individuell | auf Anfrage |
Das Ausschuss - Team
1. Vorsitzender:
Sven Herold
Tel.: 07478/261437
Email: sven.herold@web.de
2. Vorsitzender:
Ali Shahab
EMail: ashahab@gmx.de
Kassier:
Tanja Witt-Geiges
Tel.: 07478/261253
Email: WittGeiges@t-online.de
Schriftführer:
Berthold Inreiter
EMail: berti@bifinanz.de
Sportwart:
Fabian Otto
Tel.: 01578/4691672
EMail: fabian.jonas.otto@googlemail.com
Jugendwart:
Fabian Otto
Tel.: 01578/4691672
EMail:fabian.jonas.otto@googlemail.com
Platzwart:
Frank Geiges
Email: WittGeiges@t-online.de
Beisitzer:
Valentin Steinmetz
Kassenprüferin:
Ilka Hoche
Kassenprüferin:
Iris Hertkorn
Informationsblatt für neue Mitglieder des Tennisverein Wachendorf
Platz- und Spielordnung
Spielmarke
Bitte beachten Sie, daß nach der Platz- und Spielordnung die Spielmarke immer zeitgleich zu Ihrem Spiel am Belegungsbrett hängen muß. Bitte verständigen Sie den 1. Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter falls die Spielmarke verloren wurde.
Getränke
Die Getränke befinden sich in der Tennishütte in einem verschlossenen Kühlschrank. Zugang haben alle Mitglieder des Ausschusses. Diese öffnen auf Verlangen den Kühlschrank. Entnahmen müssen sofort in das Getränkebuch eingetragen werden. Abrechnung und Einzug der Schulden erfolgt Ende Oktober.
Arbeitseinsatz aktiver Mitglieder
Jede(r) Aktive im Alter ab 18 Jahren ist zu einer Arbeitsleistung von 8 Arbeitsstunden/Jahr verpflichtet. Senioren sind zu einer Arbeitsleistung von 4 Arbeitsstunden/Jahr verpflichtet. Die Arbeitstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der 1. Vorsitzende führt die Liste für die erbrachten Arbeitsstunden. Ersatzweise sind für jede nicht geleistete Stunde 15 € zu bezahlen; Abrechnung und Einzug erfolgt am Ende des Jahres.
Ballmaschine
Die Ballmaschine befindet sich im verschlossenen Anbau der Tennishütte. Zugang haben alle Mitglieder des Ausschusses. Diese geben die Ballmaschine auf Verlangen heraus. Die Ballmaschine darf nur nach Einweisung verwendet werden. Bei unbefugter Benutzung trägt der Verursacher die Kosten für Reparatur bzw. Ersatz der Ballmaschine.
Geschirr
Das Geschirr in der Tennishütte steht jedem Mitglied zur Verfügung. Es muß nach Gebrauch wieder gesäubert und aufgeräumt werden.
Vermietung der Tennishütte
Die Tennishütte kann für private Zwecke gegen eine Gebühr von 50 € und selbst durchzuführender Endreinigung angemietet werden.
Platz- und Spielordnung des Tennisverein Wachendorf 77 e.V.
Mit Betreten der Platzanlage unterwirft sich jeder den Bestimmungen der Platz- und Spielordnung und den Weisungen der Organe des Vereins. Jedes Mitglied ist berechtigt, von anderen die Einhaltung dieser Ordnung zu verlangen.
Tenniskleidung
Der Aufenthalt auf den Tennisplätzen ist nur in vollständiger, tennisgemäßer Kleidung erlaubt. Diese Tenniskleidung soll den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechen. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
Spielberechtigung
Während der Spielsaison hat jedes aktive Mitglied das Recht, auf den Plätzen Tennis zu spielen.
Platzbelegung
Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Spielbeginn mit seiner Spielmarke auf der Zeittafel den Platz zu belegen. Damit hat er das Recht zur Nutzung des Platzes. Der Spieler, der den Platz belegt hat, sowie sämtliche Spielpartner sind verpflichtet, ihre Spielmarken zeitrichtig während des ganzen Spiels auf der Zeittafel hängen zu lassen. Diese Platzbelegung darf nicht früher als 3 Stunden vor Spielbeginn vorgenommen werden. Für Platz 3 gibt es keine Vorbelegung.
Sind die Spielpartner 5 Minuten nach eingetragenem Spielbeginn nicht anwesend, kann über den Platz anderweitig verfügt werden. Bei großem Andrang sollen die Spieler, die an diesem Tag schon gespielt haben, den anderen den Vortritt lassen.
Die Spielmarke ist nicht übertragbar.
Platzbelegungen durch Trainer für Einzel- und Gruppentraining sowie für Turniere und Spiele mit anderen Mannschaften werden jeweils rechtzeitig durch Aushang in der Hütte bekannt gemacht.
Spieldauer
Grundsätzlich hat jeder Spieler Anspruch auf 55 Minuten Spieldauer für ein Einzel- oder Doppelspiel. Diese Spieldauer darf nur überschritten werden wenn freie Plätze verfügbar sind. Bei starkem Andrang sind Doppelspiele anzustreben.
Nach Beendigung des Spiels ist der Platz abzuziehen.
Platzbelegung für Kinder unter 15 Jahren
Kinder können an Sonn- und Feiertagen ganztags sowie wochentags ab 17 Uhr die Plätze nicht vorbelegen.
Kinder können alle Plätze für 55 Minuten belegen, wenn diese zur vollen Stunde frei und nicht vorbelegt sind.
Schlüssel
Jedes Mitglied bzw. jede Familie erhält leihweise einen Schlüssel gegen ein Pfand von 25 €. Dieses Pfand wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe von Schlüssel(n) und Spielmarke(n) zurückerstattet.
Dieser Schlüssel passt zum Platz und zu allen Räumen der Tennishütte. Kinder erhalten einen eigenen Schlüssel für den Platz und den Hüttenvorraum. Die Schlüssel sind nicht übertragbar. Bei Verlust der Schlüssel ist der 1. Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter zu benachrichtigen. Der Spieler, der als letzter die Anlage verlässt, ist zum Abschließen sämtlicher Türen verpflichtet.
Gäste
Gastspielordnung des TV Wachendorf 77 e.V.
- Gäste sind Tennisspieler, die den Tennisverein Wachendorf kennenlernen möchten, oder Gastspieler aus anderen Vereinen.
- Mitglieder können für sich und einen bzw. mehrere Gäste maximal einen Platz belegen, wenn sie selbst mitspielen
- Pro Gast wird eine Gastspielmarke benötigt. Diese können zum Preis von 5 € beim 1. Vorsitzenden erworben werden und gelten für eine Spielstunde (55 Minuten)
- Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Spielbeginn mit seiner Gastspielmarke auf der Zeittafel den Platz zu belegen
- Der Gästemarke muss zwingend ein Name zugeordnet werden. Hierzu hängt eine Liste aus, die mit dem Namen des aktiven Mitglieds und des/der Gastspieler(s) sowie dem Spieltag incl. der Gästemarkennummer zu beschriften ist. Die Gastmarke(n) ist (sind) nach Spielende in den Briefkasten zu werfen
- Mitglieder, die aus dem Verein austreten, haben in den folgenden drei Jahren kein Gastspielrecht
- Fördernde (passive) Mitglieder sind lt. Satzung im Rahmen der gültigen Gastspielordnung spielberechtigt.
- Ein Gast kann maximal 5 mal pro Saison auf der Anlage zu Gastkonditionen spielen
- Einzelfälle regelt die Vorstandschaft
- Der Vorstand kann Gastspielern das Spielen auf der Anlage untersagen, insbesondere wenn der Eindruck entsteht, durch Ausnutzung der Gastspielregelung eine aktive Mitgliedschaft zu umgehen
- Jedes Mitglied bürgt für seine Gäste
Kinder unter 5 Jahren
Kinder unter 5 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf die Tennisplätze mitgenommen werden.
Hunde
Hunde sind auf der Anlage erlaubt, sofern Sie sich in der Obhut des Besitzers befinden und angeleint sind.
Pflege der Tennisplätze
Die Pflege der Tennisplätze sollte für jedes Mitglied selbstverständlich sein. Das heißt, daß evtl. Verunreinigungen vor Spielbeginn und nach Spielende zu beseitigen sind.
Haftung
Der Verein haftet weder für Personen- oder Sachschäden noch für den Verlust fremden Eigentums, soweit die gesetzliche Haftpflicht als Pächter des Grundstücks nichts anderes bestimmt.
Vereinsmitglieder sind über den WLSB gegen Sportunfälle versichert. Gäste sind nicht versichert.
Benutzer der Platzanlage und deren Einrichtungen haben für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung in vollem Umfang aufzukommen.
Ordnungsmaßnahmen
Mitglieder, die wiederholt gegen die Platz- und Spielordnung verstoßen, können mit Ordnungsstrafen belegt und gegebenenfalls aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Gästen kann bei Verstößen gegen diese Platz- und Spielordnung die weitere Benutzung der Platzanlage untersagt werden.
Starzach, den 13. April 2021